Jahn Feuerschutz GmbH

Prüfgrundsätze für Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr

DGUV Grundsatz 305-002 Stand: 18.05.2021

Gemäß § 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind in Verbindung mit § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) alle Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind und die so zu Gefährdungen der Versicherten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Diese Forderung wird in § 11 DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren" konkretisiert.

Die im vorliegenden DGUV Grundsatz 305-002 veröffentlichten Prüfgrundsätze sind das Ergebnis universeller Gefährdungsbeurteilungen für die im Einsatz und Übungsdienst der Feuerwehr üblicherweise verwendeten Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge und spiegeln somit den Stand der Technik wider. Sie dienen der Unterstützung der Personen, die die Prüfungen durchführen sowie derjenigen, die für die Organisation der Prüfungen verantwortlich sind.

Im Vergleich zu der vorherigen Fassung mit Ausgabestand September 2013 wurde die vorliegende Fassung vollständig überarbeitet, aktualisiert und korrigiert. Die wesentlichen Änderungen im Inhalt gegenüber der letzten gedruckten Ausgabe vom September 2013 sind u.A.:

  • In Kapitel gegliedert, Ausrüstungen und Geräte von Fahrzeugen getrennt
  • "Sachkundige" durch "Befähigte" ersetzt
  • Möglichkeit der Durchführung der Sicherheitsgeneralprüfung für Sprungpolster und der Fünfjahresprüfung für Hebekissensysteme durch vom Hersteller autorisierte Stellen aufgenommen
  • Tragbare Leitern in einem Abschnitt zusammengefasst

Neu aufgenommen wurden ein Kapitel "Begriffsbestimmungen", sowie "Rollpaletten", "Pumpen", "wasserführende Armaturen", "Mehrzweckzug", "Rundschlingen", "Schäkel", "Betriebssicherheitsprüfung für Fahrzeuge der Feuerwehr"

Nicht mehr enthalten sind dagegen "Sprungtuch" (Norm wegen Sicherheitsrisiken zurückgezogen), die Liste der Prüfmittel für hydraulische Rettungsgeräte (keine einheitliche Aussage möglich), "Naturfaserseile", "zweiteilige Schiebleiter", "Drehleiter DL 16 mit Handantrieb" und "Anhängeleiter AL 16" (kaum noch im Bestand)

>> DGUV Grundsatz 305-002 Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr (PDF) Stand 18.05.2021

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